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Seit 1. Januar 2023: Reduzierte Förderung für vollelektrische Autos – Plug-In-Hybride werden nicht mehr gefördert

Im Dezember 2022 hatte es noch einen regelrechten Elektroauto-Kaufboom gegeben. Ein Grund dafür dürfte das Auslaufen der hohen Fördersummen für vollelektrische und hybride E-Autos gewesen sein. Der Umweltbonus beträgt seit dem 1. Januar 2023 statt bisher maximal 9.000 EUR jetzt nur noch 6.750 EUR. Die Kaufprämie für Plug-In-Hybride ist gänzlich entfallen. Und 2024 wird es eine weitere Reduzierungsstufe geben.

Hintergrund ist die neue "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen", die das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 9. Dezember 2022 veröffentlicht hatte und die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Danach wird nur noch der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle vom Bund und den Herstellern gefördert. Plug-in-Hybride, die extern aufladbar sind, werden nicht mehr gefördert.

Reduzierung des Umweltbonus in mehreren Schritten

E-Autos mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro netto werden seit Beginn 2023 nur noch mit 4.500 EUR (vormals 6.000 EUR) vom Staat gefördert. Kostet das Fahrzeug zwischen 40.000 bis 65.000 Euro, sind es nunmehr 3.000 Euro. Hinzu kommt der Herstellerzuschuss, der die Hälfte des Umweltbonus beträgt. Fahrzeuge, die teurer als 65.000 EUR sind, werden nicht gefördert. Dies galt allerdings auch schon zuvor.

Eine Besonderheit ab dem 1. September 2023 wird sein, dass dann nur noch Privatpersonen einen Antrag für den Umweltbonus stellen dürfen. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass Unternehmen und andere Organisationen den Bonus durch Käufe bis August noch mitnehmen werden.

Anschließend gibt es eine weitere Stufe ab dem 1.1.2024: Förderungswürdige E-Autos dürfen ab dann höchstens 45.000 Euro netto kosten. Der maximale Umweltbonus wird 3.000 EUR betragen; der Fahrzeughersteller gibt bis zu 1.500 EUR dazu. Auch bei dieser Novelle gilt, dass der Antrag nur von Privatpersonen gestellt werden darf.

Eine Liste des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zeigt die förderungsfähigen Fahrzeuge, bei denen die Automobilhersteller zu einer Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichtet sind.

Gebrauchte und geleaste Fahrzeuge

Auch gebrauchte Elektroautos sind förderungsfähig. Solange das Fahrzeug nicht mehr als 15.000 km auf dem Tacho hat und bisher nicht gefördert wurde, gilt aktuell eine Höchstfördersumme von 4.500 EUR für Fahrzeuge bis 65.000 EUR Nettokaufpreis. Das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Und außerdem darf das Gebrauchtfahrzeug nicht bereits durch den Umweltbonus gefördert worden sein.

Der Bonus gilt darüber hinaus fürs private und gewerbliche Leasing. Die genauen Beträge sind nach der Laufzeit gestaffelt. Der Kunde streckt dabei den Anteil des Bundes zunächst vor, kann sich diesen mit dem Prämienantrag aber beim BAFA erstatten lassen. Das Leasing neuer Fahrzeuge (und junger Gebrauchtfahrzeuge) wird erst ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten gefördert. Die volle Förderung gilt aber nur auf Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten.

Wie wird die Förderung für E-Autos beantragt?

Der Antrag auf Förderung wird über die Online-Seite des BAFA gestellt. Ab Zulassung hat man dafür ein Jahr Zeit. Alle Unterlagen müssen elektronisch eingereicht werden. Dokumente per E-Mail einzusenden ist nicht möglich.

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