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Umweltbonus für Elektrofahrzeuge: Das hat sich seit dem 18. Dezember 2023 geändert

Die staatliche Förderung für E-Autos sollte lange Zeit einen Anreiz für den Kauf umweltfreundlicherer Fahrzeuge bieten. Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 haben sich die Umstände der Elektroauto-Förderung in Deutschland. Nachdem bereits zum Jahreswechsel und im September 2023 die Förderung schrittweise abgebaut wurde, gelten seit dem 18. Dezember 2023 neue Regeln, die die Anschaffungspreise beeinflussen und die Förderung deutlich reduzieren.

Was ist der Umweltbonus?

Der Umweltbonus ist eine Bezuschussung für den Kauf oder das Leasen eines Elektrofahrzeugs. Er setzt sich zusammen aus dem Bundesanteil, also der staatlichen Förderung, dem Herstelleranteil und der Innovationsprämie. Während der Herstelleranteil mit dem Kaufpreis verrechnet wird, muss der Bundesanteil nach der Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Man muss den Betrag also vorstrecken, bis er nach einigen Wochen Prüfung an den Halter ausgezahlt wird. Seit dem 1. September 2023 kann man den Umweltbonus außerdem ausschließlich dann beantragen, wenn man das Elektrofahrzeug privat nutzt.

Die neuen Regelungen auf einen Blick

Plug-in-Hybride werden bereits seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr bezuschusst. Seit dem 18. Januar 2023 gelten auch Änderungen für die Förderung von reinen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Nur noch bis zum 10. Dezember 2023 haben Käufer reiner Elektroautos bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro einen Zuschuss von 6.750 Euro bei einem Bundesanteil von 4.500 Euro und bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 bis 65.000 Euro einen Zuschuss von 4.500 Euro bei einem Bundesanteil von 3.000 Euro erhalten.

Seit dem 18. Dezember werden Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro insgesamt mit 4.500 Euro bei einem Bundesanteil von 3.000 Euro bezuschusst und für einen Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von mehr als 45.000 Euro wird es keine Förderung mehr geben.

Für Leasingverträge wird der Zuschuss je nach Vertragslänge bestimmt. Bei einem Leasing mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten erhält man die volle Fördersumme, bei einer Vertragslaufzeit von 12 bis 23 Monaten die Hälfte. Least man für weniger als ein Jahr, gibt es ab 2024 keine Bezuschussung mehr.

Kauft oder least man (für 24 Monate oder länger) einen Gebrauchtwagen, der maximal 15.000 Kilometer gelaufen ist und vor weniger als einem Jahr erstmalig in einem EU-Staat zugelassen wurde, bekommt man seit dem 18. Dezember nur noch einen Umweltbonus in Höhe von 3.600 Euro, während es bis zum 31.12.2023 noch 4.500 Euro waren.

Bei der Förderung von jungen Gebrauchtwagen (maximal 15.000 km gelaufen und noch nicht gefördert worden) spielt die Anzahl der vorherigen Fahrzeughalter keine Rolle, jedoch sind Autokäufe von privat von der Förderung ausgeschlossen. Das E-Auto muss bei einem Fahrzeughändler erworben worden sein. Ebenfalls wichtig: Das gebrauchte E-Auto darf nur maximal 80 % des Listenpreises eines Neuwagens kosten. Umfassende Informationen zur Förderung von gebrauchten Elektroautos befinden sich hier.

So erhalten Sie die Förderung

Der Förderantrag für den Bundesanteil muss bei der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von dem in den Zulassungspapieren eingetragenen Halter gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung ist dafür ein Jahr lang Zeit. Der Antrag kann nur online mit dem elektronischen Antragsformular oder über das Nutzerkonto Bund ID gestellt werden – eine postalische Antragsstellung oder per Mail ist nicht möglich. Der Herstelleranteil des Zuschusses muss im Kauf- oder Leasingvertrag deutlich einsehbar sein. Ganz wichtig ist zu beachten: Wenn man das Elektrofahrzeug vor Ablauf der Mindesthaltedauer abmeldet, muss der Bundesanteil zurückgezahlt werden.

THG-Quote nutzen

Die Treibhausgasquote (THG-Quote) ist gesetzlich festgelegt und bietet Haltern von E-Fahrzeugen jenseits der oben beschriebenen Förderungen eine Möglichkeit des Zuverdienstes. Hierdurch können jährlich einigen Hundert Euro eingenommen werden. Die Quote gilt nicht nur für PKW, sondern auch für E-Zweiräder sowie E-Busse und E-LKW. Die THG-Quote gilt nicht für Hybrid-, Plug-in-Hybrid, Wasserstoff- und Erdgas-Autos.

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