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Wallboxen – Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden

Sie sind die unscheinbaren Helden, die Elektroautos zu Hause aufladen und den Komfort der Elektromobilität auf ein neues Level bringen: die Wallboxen. Sie stellen eine Verbindung zwischen der Stromleitung und dem E-Auto her und steuern, dass die richtige Menge an Strom für den Ladevorgang verwendet wird. Durch verschiedene Schutzeinrichtungen verhindern sie Überspannungen, Fehlströme oder Überbelastungen. Dadurch bieten sie eine sicherere Möglichkeit als das Laden über die Haushaltssteckdose, denn hier besteht Brandgefahr. Idealerweise verfügen sie über Starkstrom und einer Ladeleistung bis zu 22 kW.

Doch wie leicht ist es wirklich, eine Wallbox an einem Wohngebäude anzubringen? Was muss bei der Installation beachtet werden? Alles Wichtige rund um die Wandladestationen werden wir in diesem Artikel beleuchten.

Planung und Vorbereitung: Die richtige Wahl für Ihre private Ladeinfrastruktur

Entscheidet man sich für eine Wallbox zu Hause, sollte man sich vorher gründlich informieren. Vorausgesetzt sollten zunächst der entsprechende Stromanschluss, ein Drehstromanschluss mit Spannung von 400 Volt und der passende Platz wie eine Garage oder ein Carport sein. Besonders bei Altbauten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass bauliche Maßnahmen wie Wanddurchbrüche oder Grabungsarbeiten nötig sind. Neubauten sind meistens darauf ausgelegt, dass Wandladestationen nachträglich installiert werden können, weshalb Leitungsschächte und eine entsprechende Anschlusskapazität bereits vorhanden sind.

Des Weiteren muss ein zertifizierter Elektrofachbetrieb für die Montage ausgewählt werden. Denn die Installation, Erweiterung oder Änderung der Anlage darf nur von einem Netzbetreiber oder von einem Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in dem Installateur-Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist (§§ 13, 19 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).

Wichtig ist auch, die Installation einer Wallbox vor der Inbetriebnahme dem Netzbetreiber mitzuteilen (§ 19 Abs. 2 NAV), da dieser die Auslastung des Stromnetzes genau abschätzen muss, weil sich das Verbrauchsverhalten verändert. Dafür muss der Netzbetreiber die Ladeeinrichtung am Netz der öffentlichen Versorgung anschließen. Der Bundesnetzagentur müssen private Ladepunkte nicht angezeigt werden. Dies gilt nur für öffentlich zugängliche.

Anrecht auf eine Wallbox in einer Mietwohnung

Auch wer in einer Mietwohnung wohnt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine fest installierte Wandladestation. Hierfür muss als Mieter ein Antrag bei dem Vermieter gestellt werden, dessen Zustimmung nötig ist. Verbieten kann der Vermieter eine Installation nur in seltenen Fällen, wie beispielsweise bei einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht. Gehört dem Vermieter das Wohngebäude nicht alleine, muss dieser einen Antrag an die Eigentümergemeinschaft weitergeben. Auch dieser darf in der Regel nicht abgelehnt werden. Geklärt werden muss allerdings, wie die Abrechnung des Ladestroms erfolgen soll. Dies ist durch einen eigenen Zähler an der Wallbox möglich, oder man lässt die Wallbox über den zu der Wohnung gehörenden Zähler laufen.

Der Mieter ist verantwortlich für die Kosten bei der Installation sowie für die Betriebskosten der privaten Wallbox. Auch ein Rückbau muss selber finanziert werden, dafür ist es aber auch möglich, die Wallbox bei einem Umzug mitzunehmen.

Versichert sind die am Gebäude fest installierten Wallboxen über die Wohngebäudeversicherung der Vermieter und über die Hausratsversicherung der Mieter.

Gesetzentwurf zur Elektromobilitätsinfrastruktur

Um das Ziel des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren, wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden verfasst. Dieser besagt, dass beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Verfügen Nichtwohngebäude über mehr als 6 Stellplätze, muss jeder dritte Stellplatz über einen Ladepunkt verfügen. Ähnlich ist es bei der Renovierung von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, denn hier müssen alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Dies gilt ebenfalls bei der Renovierung von bestehenden Nichtwohngebäuden. Zusätzlich muss bei mehr als zehn Stellplätzen jeder Fünfte über mindestens einen Ladepunkt verfügen.

Eine Ausnahme gibt es für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden bzw. von ihnen genutzt werden oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer großen Renovierung übertreffen.

Warum sich eine gewerbliche E-Ladeinfrastruktur besonders für Unternehmen lohnt, erfahren Sie hier.

Vielfalt der Wallboxen

Die Wallboxen oder auch Wandladestationen genannt gibt es in verschiedenen Ausführungen. Mittlerweile existieren sogar noch intelligentere Versionen, die über weitere Funktionen verfügen. Sie lassen sich beispielsweise mit dem Smart-Home-System verbinden, wodurch sich die Ladezeiten steuern lassen und der Strom der hauseigenen PV-Anlage genutzt werden kann.

Diese Wallboxen unterscheiden sich preislich von den üblichen Wandladestationen. Allgemein wird der Preis abhängig von entsprechenden Zusatzleistungen und baulichen Maßnahmen bestimmt. Es ist auch möglich, eine Förderung von Wallboxen zu erhalten, wenn die E-Ladeinfrastruktur im Zuge eines förderungsfähigen E-Auto angeschafft wird.

Eine weitere Möglichkeit für das Laden eines E-Autos ist das bidirektionale Laden. Wer sich für die Symbiose von E-Auto und Photovoltaikanlage interessiert, sollte sich diesen Artikel unbedingt durchlesen.

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